Allgemeines Verwaltungsrecht

Für jeden von uns ergeben sich im Alltag in mannigfacher Hinsicht Berührungspunkte zum Staat. Das allgemeine Verwaltungsrecht umfasst eine ganze Palette von Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger.

Wir überprüfen für Sie die Rechtmässigkeit behördlichen Handelns und unterstützen Sie im Umgang mit Behörden und Gemeinwesen. Wir vertreten Sie in nichtstreitigen Verwaltungsverfahren sowie in verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Beschwerdeverfahren.

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